Stand: 05.06.2025
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.seniorenheime-lamm.de.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemühen wir uns, unsere Website im Einklang mit § 9b des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018).
Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist größtenteils mit den genannten Anforderungen vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit sind folgende Inhalte noch nicht barrierefrei:
- Inhalte in Leichter Sprache
- Inhalte in Deutscher Gebärdensprache
Gründe für die Nichtvereinbarkeit:
Die Bereitstellung dieser Inhalte stellt derzeit entweder eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 9a NBGG dar oder befindet sich noch in Bearbeitung.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren schrittweise abzubauen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 05.06.2025 erstellt. Grundlage war eine Selbstbewertung durch das verantwortliche Redaktionsteam der Senioren- und Pflegeheime Lamm GmbH.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Kontakt:
SENIOREN- UND PFLEGEHEIME LAMM GMBH
Unter den Linden 32–34
10117 Berlin
Handelsregister: HRB 185108 B
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Schlichtungsverfahren
Sollte Ihr Feedback nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG wenden:
Kontakt:
Telefon: 0511 / 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Die Schlichtungsstelle ist bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelt.
Das Verfahren ist kostenlos, ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Ergänzende Angaben
Wir entwickeln unsere Website kontinuierlich weiter. Unser Ziel ist es, künftig sämtliche Inhalte auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache bereitzustellen.
Datum der Veröffentlichung:
05.06.2025